Datamanager | BPR | Pflege und Verwaltung der „BPR“- Daten (Biozid-Durchführungsverordnung) im Datamanager

Der PBSeasy® Datamanager bietet die Möglichkeit die notwendigen Artikeldaten, im Hinblick auf die Biozid-Durchführungsverordnung (BPR) zu pflegen.

 

Dafür müssen im DM folgende Angaben gemacht werden.

  • Angabe, ob der Artikel grundsätzlich der Biozid-Durchführungsverordnung unterliegt (notwendig)
  • Angabe, ob es sich um ein Biozid Produkt handelt (notwendig)
  • Angabe, ob es sich beim Produkt um ein Produkt mit Biozid behandelte Ware handelt (notwendig)
  • Biozid Registrierungsnummer (bei Biozid-Produkten anzugeben)
  • Angabe zum „Selbstbedienungsverbot“ (bei Biozid-Produkten anzugeben)
  • Biozid Produktart (bei Biozid-Produkten anzugeben)
  • Biozid „CAS“ Nummer(n) (bei Biozid-Produkten anzugeben)

 

Wie pflegt man Angabe zur Biozid-Durchführungsverordnung PBSeasy® Datamanager?

 Im Tab „Module“ muss hierfür eine Angabe mit dem Schlüssel „BPR/ChemBiozidDV“ gemacht werden.

Abbildung 1:           Angabe, ob der der Artikel der Biozid-Durchführungsverordnung unterliegt?

 

Wie pflegt man die Biozid-Angaben PBSeasy® Datamanager?

Die weiteren Angaben werden im Tab „Regulation“ unter den „BIOZID / EUDR Angaben“ gemacht. Diese Angabe können entweder allgemeingültig oder länderspezifisch angegeben werden.

  • Für allgemeingültige Angabe sollte als Land „GLOBAL“ ausgewählt werden
  • Für länderspezifische Angabe sollte als Land das jeweilige Gültigkeitsland ausgewählt werden

Abbildung 2: Biozid-Angaben im Datamanager

 

 

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