Der PBSeasy® Datamanager bietet die Möglichkeit die notwendigen Artikeldaten, im Hinblick auf die Biozid-Durchführungsverordnung (BPR) zu pflegen.
Dafür müssen im DM folgende Angaben gemacht werden.
- Angabe, ob der Artikel grundsätzlich der Biozid-Durchführungsverordnung unterliegt (notwendig)
- Angabe, ob es sich um ein Biozid Produkt handelt (notwendig)
- Angabe, ob es sich beim Produkt um ein Produkt mit Biozid behandelte Ware handelt (notwendig)
- Biozid Registrierungsnummer (bei Biozid-Produkten anzugeben)
- Angabe zum „Selbstbedienungsverbot“ (bei Biozid-Produkten anzugeben)
- Biozid Produktart (bei Biozid-Produkten anzugeben)
- Biozid „CAS“ Nummer(n) (bei Biozid-Produkten anzugeben)
Wie pflegt man Angabe zur Biozid-Durchführungsverordnung PBSeasy® Datamanager?
Im Tab „Module“ muss hierfür eine Angabe mit dem Schlüssel „BPR/ChemBiozidDV“ gemacht werden.
Abbildung 1: Angabe, ob der der Artikel der Biozid-Durchführungsverordnung unterliegt?
Wie pflegt man die Biozid-Angaben PBSeasy® Datamanager?
Die weiteren Angaben werden im Tab „Regulation“ unter den „BIOZID / EUDR Angaben“ gemacht. Diese Angabe können entweder allgemeingültig oder länderspezifisch angegeben werden.
- Für allgemeingültige Angabe sollte als Land „GLOBAL“ ausgewählt werden
- Für länderspezifische Angabe sollte als Land das jeweilige Gültigkeitsland ausgewählt werden
Abbildung 2: Biozid-Angaben im Datamanager
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