Datamanager | EUDR | Pflege und Verwaltung der „EUDR- Daten" (EU-Entwaldungsverordnung) im Datamanager

Der PBSeasy® Datamanager bietet die Möglichkeit die notwendigen Artikeldaten, im Hinblick auf die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zu pflegen.

 

Dafür müssen im DM folgende Angaben gemacht werden.

  • Angabe, ob der Artikel grundsätzlich der EU-Entwaldungsverordnung unterliegt. (notwendig)
  • Angabe, des Nettogewichts (notwendig)
  • Angabe, der Zolltarifnummer (notwendig)
    • Aus der Zolltarifnummer kann der zugehörige HS-Code ermittelt werden
    • Der HS-Code entspricht den ersten 6 Stellen der Zolltarifnummer
  • Angabe des Ursprungslandes (notwendig)
  • Angabe der EUDR-Ausschlussgründe (optional)
    • Sollte es sich beim Artikel um einen Artikel handeln, der entsprechend der Zolltarifnummer als Artikel eingestuft wird, welcher der EUDR-Verordnung unterliegt, dann sind für diesen Artikel Gründe anzugeben, warum dieser Artikel nicht der EUDR-Verordnung unterliegt.

 

Wie pflegt man Angabe zur Biozid-Durchführungsverordnung PBSeasy® Datamanager?

 Im Tab „Module“ muss hierfür eine Angabe mit dem Schlüssel „EUDR“ gemacht werden.

Abbildung 1: Angabe, ob der der Artikel der EUDR-Verordnung unterliegt?

 

Wie pflegt man die weiteren Angaben im PBSeasy® Datamanager?

Die weiteren Angaben werden im Datamanager wie folgt gepflegt:

  • Nettogewicht im Tab „VPE“ unter dem „Maßangaben“
  • Zolltarifnummer im Tab „Basisdaten 2“
  • Ursprungslandes im Tab „Basisdaten 2“
  • EUDR-Ausschlussgründe im Tab „Regulation“ unter „BIOZID / EUDR Angaben“

Abbildung 2: Angaben zu den EUDR-Ausschlussgründen

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