Der PBSeasy® Datamanager bietet die Möglichkeit die notwendigen Artikeldaten, im Hinblick auf die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zu pflegen.
Dafür müssen im DM folgende Angaben gemacht werden.
- Angabe, ob der Artikel grundsätzlich der EU-Entwaldungsverordnung unterliegt. (notwendig)
- Angabe, des Nettogewichts (notwendig)
- Angabe, der Zolltarifnummer (notwendig)
- Aus der Zolltarifnummer kann der zugehörige HS-Code ermittelt werden
- Der HS-Code entspricht den ersten 6 Stellen der Zolltarifnummer
- Angabe des Ursprungslandes (notwendig)
- Angabe der EUDR-Ausschlussgründe (optional)
- Sollte es sich beim Artikel um einen Artikel handeln, der entsprechend der Zolltarifnummer als Artikel eingestuft wird, welcher der EUDR-Verordnung unterliegt, dann sind für diesen Artikel Gründe anzugeben, warum dieser Artikel nicht der EUDR-Verordnung unterliegt.
Wie pflegt man Angabe zur Biozid-Durchführungsverordnung PBSeasy® Datamanager?
Im Tab „Module“ muss hierfür eine Angabe mit dem Schlüssel „EUDR“ gemacht werden.
Abbildung 1: Angabe, ob der der Artikel der EUDR-Verordnung unterliegt?
Wie pflegt man die weiteren Angaben im PBSeasy® Datamanager?
Die weiteren Angaben werden im Datamanager wie folgt gepflegt:
- Nettogewicht im Tab „VPE“ unter dem „Maßangaben“
- Zolltarifnummer im Tab „Basisdaten 2“
- Ursprungslandes im Tab „Basisdaten 2“
- EUDR-Ausschlussgründe im Tab „Regulation“ unter „BIOZID / EUDR Angaben“
Abbildung 2: Angaben zu den EUDR-Ausschlussgründen
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